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   BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08   

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BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08 (https://dejure.org/2009,8358)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2009 - 10 C 23.08 (https://dejure.org/2009,8358)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2009 - 10 C 23.08 (https://dejure.org/2009,8358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ausschlussgrund; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Kämpfer; Kombattant; Kriegsverbrechen; nichtpolitische Straftat; Separatismus; Terrorismus; unzureichende Tatsachenfeststellung; Völkerstrafrecht.;

  • openjur.de

    Ausschlussgrund; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Kämpfer; Kombattant; Kriegsverbrechen; nichtpolitische Straftat; Separatismus; Terrorismus; unzureichende Tatsachenfeststellung; Völkerstrafrecht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für aus Tschetschenien stammende Eheleute russischer Staatsangehörigkeit; Beweiserleichterung hinsichtlich einer politischen Verfolgung im Heimatland durch die europäische Qualifikationsrichtlinie; Teilnahme an kämpferischen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, RL Nr. 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4, AsylVfG § ... 3 Abs. 2, AsylVfG § 3 Abs. 1, EMRK Art. 3, RL Nr. 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1 Bst. a, RL Nr. 2004/83/EG Art. 9 Abs. 2 Bst. a, RL Nr. 2004/83/EG Art. 10
    Flüchtlingsanerkennung, Russische Föderation, Tschetschenen, Tschetschenien, Kämpfer, Terrorist, interner Schutz, Qualifikationsrichtlinie, Kriegsverbrechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für aus Tschetschenien stammende Eheleute russischer Staatsangehörigkeit; Beweiserleichterung hinsichtlich einer politischen Verfolgung im Heimatland durch die europäische Qualifikationsrichtlinie; Teilnahme an kämpferischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08
    Parallelentscheidung zu dem Urteil, BVerwG, 2009-11-24, 10 C 24/08, das vollständig dokumentiert ist.

    Im zweiten Tschetschenienkrieg habe er zusammen mit einem Onkel, dem Kläger im Verfahren BVerwG 10 C 24.08, in einer Gruppe, die dem Oberbefehl von B. unterstanden habe, gegen die Russen gekämpft.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Senats vom gleichen Tag in der gemeinsam verhandelten Sache BVerwG 10 C 24.08 Bezug genommen; die dort den Onkel des Klägers betreffenden Ausführungen unter 2. (Rn. 22 bis 44) gelten mit Ausnahme der Art. 7 IStGH-Statut betreffenden Passage unter c) bb) (Rn. 37 bis 39) für den Kläger entsprechend.

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen in der Entscheidung BVerwG 10 C 24.08 unter 3. (Rn. 45 bis 46) Bezug genommen.

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08
    Da den Klägern nach den Feststellungen des Berufungsgerichts Verfolgung durch russische Sicherheitskräfte unmittelbar drohte und sie diese bei einer Rückkehr erneut zu befürchten haben, braucht hier nicht entschieden zu werden, ob Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG mit der Formulierung "solche Verfolgung" einen inneren Zusammenhang zwischen festgestellter Vorverfolgung und drohender Verfolgung voraussetzt (vgl. dazu Vorlagebeschluss des Senats vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 19 Rn. 41).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08
    Eine Vorverfolgung kann nicht mehr wegen einer zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden Fluchtalternative in einem anderen Teil des Herkunftsstaates verneint werden (Urteil vom 19. Januar 2009 - BVerwG 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 Rn. 29).
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08
    Das begegnet keinen Bedenken (Urteil vom 5. Mai 2009 - BVerwG 10 C 21.08 - juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08
    Deshalb spricht eine Vermutung dafür, dass die Verfolgungsmaßnahmen den Einzelnen zumindest auch wegen asylerheblicher Merkmale treffen und daher politische Verfolgung darstellen (vgl. Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 28.99 - BVerwGE 111, 334 ).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08
    Die bereits erlittener Verfolgung gleichzustellende unmittelbar - d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - drohende Verfolgung setzt eine Gefährdung voraus, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne Weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muss (vgl. Urteile vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u.a. - und 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143 S. 289 und Nr. 166 S. 403 ).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08
    Die bereits erlittener Verfolgung gleichzustellende unmittelbar - d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - drohende Verfolgung setzt eine Gefährdung voraus, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne Weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muss (vgl. Urteile vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u.a. - und 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143 S. 289 und Nr. 166 S. 403 ).
  • VGH Hessen, 24.04.2008 - 3 UE 410/06

    Flüchtlingseigenschaft tschetschenischer Volkszugehöriger; Prognosemaßstab bei

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 23.08
    - Hessischer VGH - 24.04.2008 - AZ: VGH 3 UE 410/06.A.
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Von 1999 bis zur Ausreise habe er in der gleichen Gruppierung wie sein Neffe gekämpft, dem Kläger im Verfahren BVerwG 10 C 23.08.

    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass der zur gleichen Kampfgruppe wie der Kläger gehörende Neffe - der Kläger im Verfahren BVerwG 10 C 23.08 - angegeben hat, die Rebellengruppe habe dem Befehl des Oberführers B. unterstanden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 13 A 1143/18

    Anforderungen an die Darlegung der Abweichung eines Urteils von der Rspr. des

    Der Kläger benennt keinen abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz aus den von ihm angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 -, juris, und vom 24. November 2009 - 10 C 23.08 -, juris, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll.

    Soweit der Kläger Randnummer 18 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2009 - 10 C 23.08 -, juris, zitiert, legt er keinen Bezug dieser Textstelle zum vorliegenden Verfahren dar und zeigt nicht auf, inwieweit das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sein soll.

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